Aufruf zur Einreichung der Projekte für die IlluminArt 2022
Briefing Lichtkunst
Ausgangslage
Vom 1.12.2022 bis zum 6.12.2022 wird zum ersten Mal das Richterswiler Horn in einem anderen Licht erstrahlen. Die IlluminArt, das erste und einzige Lichtspektakel am Ufer des Zürichsees, wird während dieser Zeit die Besucherinnen und Besucher mit Lichtinstallationen verzaubern.
Wir sind auf der Suche nach LichtkünstlerInnen, MedienkünstlerInnen und Kreativen, welche Interesse daran haben, das Richterswiler Horn in eine magische Welt aus Licht zu tauchen. Interessierte Personen können ihr Projekt bis zum 1. März 2022 einreichen.
Vorgaben für die Teilnahme
â–¸ Die KünstlerInnen sind selbst für Auf- und Abbau, An- und Rücklieferung, technisches Zubehör, ggf. Hängung und die entstehenden Kosten ihrer Installation verantwortlich.
â–¸ Die Kosten für eine Installation sollen maximal 3000.- CHF betragen.
Darin enthalten sind: Aufbau und Abbau der Installation, die Transportkosten, die gesamte Technik und das Künstlerhonorar.
â–¸ Die KünstlerInnen sind eigenständig für die Finanzierung der Projektkosten verantwortlich. Wir unterstützen Euch mit der Suche nach Lichtprojekt-Sponsoren und Lichtprojekt-Gönnern und gewähren so mindestens einen
Gönnerbeitrag von CHF 300.- (Honorar)
â–¸ Wir unterstützen Euch bei der Realisation Eurer Projekte wo wir können. Wir stellen Euch durch einen Technischen Leiter eine Fachperson zur Verfügung, die bei der Planung und der Realisationsphase beratend zur Seite steht. Zusätzlich können für den Auf- und Abbau freiwillige HelferInnen zur Verfügung gestellt werden.
Vorgaben zu den Lichtinstallationen
â–¸ Es wird kein konkretes Thema vorgegeben. Die Projekte dürfen jedoch keine politischen, oder diskriminierenden Themen oder Aussagen beinhalten. Als Inspiration darf gerne Richterswil, das Horn oder das Wasser dienen.
â–¸ Es dürfen auch Projekte eingereicht werden, die bereits an einem oder mehreren Festivals ausgestellt wurden.
â–¸ Bäume, Boden, Mauern, Steine und der See können illuminiert werden. (Gegenstände im See müssen speziell durch das Amt bewilligt werden.)
â–¸ Die KünstlerInnen können den Standort für die Installation auf dem Horn Areal frei wählen. Wir freuen uns über spannende Vorschläge. Ansonsten dient der Plan mit den Ziffern 1 - 16 als Standortsuche.
â–¸ Auch Installationen wie Skulpturen, Tücher, Leinwände und interaktive Installationen sind realisierbar.
â–¸ Wichtige Info: Die Umsetzung der Installation berücksichtigt die Wetter Bedingungen im Dezember wie Regen,
Schnee, starker Wind und eisige Kälte. Die Installation berücksichtigt die Regeln der Gemeinde. (Lautstärke etc.)
Technische Angaben
â–¸ IlluminArt Richterswil findet an 6 Tagen im Dezember 2022 statt. Der Betrieb ist täglich von 17:00 bis 22:00 Uhr.
â–¸ Die Hauptprobe ist am Tag vor der Eröffnung.
â–¸ Die Installation muss zwischen 17:00 - 22:00 Uhr funktionstüchtig sein.
â–¸ Der Veranstalter stellt die nötige Grund-Infrastruktur zur Verfügung (Stromanschlüsse).
Leistungen durch den Veranstalter
â–¸ Verpflegung während dem Auf- und Abbau. Nach Absprache Unterkunft während dem Auf- und Abbau.
â–¸ Security während des Aufbaus und der Dauer der Veranstaltung.
â–¸ Gönnerbeitrag (Honorar)
â–¸ Werbung und Kommunikationsplattformen über diverse Kanäle.
â–¸ Namentliche Auflistung der KünstlerInnen mit Angaben zu ihrer Person und einem detaillierten Beschrieb ihrer Installation.
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â–·JANUAR 2022
LichtkünstlerInnen und Kreative, welche Interesse daran haben, Teile des Richterswiler Horns zum Leuchten zu bringen, können ab Januar 2022 ihre Projekte einreichen. Die eingereichten Projekte werden von einem Gremium auf den künstlerischen Aspekt, sowie auf die technischen Anforderungen beurteilt. Ausgewählte Projekte werden von einem Technischen Leiter begleitet und bei der Realisation unterstützt.
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â–·März 2022
Einsendeschluss für Projekte ist der 1. März 2022
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â–·APRIL 2022
Am 15. April fällt die definitive Entscheidung, welche Projekte für IllumiArt Richterswil realisiert werden.
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â–·AUGUST 2022
Partnersuche, Deckung der Projektkosten durch die KünstlerInnen mit unserer Unterstützung bis zum 30.August 2022.
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â–·SEPTEMBER 2022
Definitive Entscheidung, ob das Licht-Projekt mit mindestens einem Gönnerbeitrag von CHF 300.- realisiert werden kann.
Wenn ja, startet die Realisationsphase. Gemeinsame Begehung des Horns. Das Datum wird bekanntgegeben.